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Im Laufe des Jahres 2004 wurden in der Schweiz die traditionellen, papiernen Zivilstandsregister durch ein gesamtschweizerische elektronisches Standesregister ("Infostar") abgelöst. Dadurch ergaben sich unter anderem folgende Änderungen:

Familienbüchlein
Bis ins Jahr 2004 wurde in der Schweiz bei jeder Heirat ein Familienbüchlein ausgestellt und den Eheleuten ausgehändigt. Spätere Ereignisse im Leben dieser Familie (Geburten, Scheidung, Einbürgerungen, Tod) wurden im Familienbüchlein nachgetragen. Ging ein Familienbüchlein verloren, so konnte ein neues ausgestellt werden.
Ab 2004 werden keine neuen Familienbüchlein mehr ausgestellt. Das Dokument
Familienausweis tritt an Stelle des bisherigen Familienbüchleins.
Bestehende, vor 2005 ausgestellte Familienbüchlein bleiben aber weiterhin gültig. Sie werden bei einem Ereignis (Geburt, Tod, Einbürgerung etc.) auf Wunsch auch noch weiter nachgeführt.

Familienschein
Ein Familienschein ist ein Auszug aus dem Familienregister, das bis 2004 geführt wurde. Ab 2004 werden die Personalien der lebenden Personen während mehrerer Jahre ins neue elektronische Register "Infostar" überführt.
Vor der Einführung von
"Infostar" eingetretene Ereignisse können weiterhin nur mit einem Auszug aus dem Familienregister belegt werden, da sie nicht ins "Infostar" migriert werden.
Nach Überführung der Daten ins
"Infostar" eingetretene Ereignisse können nur noch mit Auszügen aus dem "Infostar" belegt werden. In diesem Fall müssen eventuell zusätzlich zum Familienschein noch weitere Dokumente erstellt werden.

Familienausweis
Ein Familienausweis ist ein aus dem elektronischen Standesregister"Infostar" erstelltes Dokument. Es belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personalien des Ehemannes, der Ehefrau und ihrer gemeinsamen Kinder.
Sind beide Eltern vor 1968 geboren, so sind auf dem Familienausweis eventuell nicht alle Kinder aufgeführt, da ihre Daten noch nicht aus dem Familienregister ins elektronische Standesregister
"Infostar" überführt wurden. In diesem Falle muss allenfalls zusätzlich zum Familienausweis auch noch ein
Familienschein ausgestellt werden.

Gerne berate ich Sie, welches Dokument oder welche Dokumente zu welchem Zweck in Ihrem Fall am geeignetsten sind. Bitte beantworten Sie die per e-mail die folgenden 9 Fragen:

1. Heiratsort (Stadt/Dorf, Kanton/Bundesland/Provinz, Staat)?
2. Heiratsdatum (Tag, Monat, Jahr)?
3. Heimatort(e) oder Staatsangehörigkeit des Ehemannes?
4. Heimatort(e) oder Staatsangehörigkeit der Ehefrau?
5. Sind Sie selbst der Ehemann oder die Ehefrau? Falls NEIN: In welcher Beziehung stehen Sie zu diesem Ehepaar?
6. Welche Behörde oder Institution verlangt von Ihnen die Vorlage des Familienbüchleins, des Familienscheins oder des Familienausweises? (Name der Behörde oder Institution)?
7. Wo ist diese Behörde oder Institution? (Ort, Provinz/Kanton, Staat)?
8. Zu welchem Zweck? (z.B. Scheidung, Erbschaft, Kinderzulage, AHV etc.)?
9. Wo wohnen Sie (Ort, Provinz/Kanton, Staat)?

Sie werden meine Antwort per e-mail erhalten.